1. Allgemeines

Nachstehende Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten als Vertragsbestandteil für alle Geschäfte der Firmen Udo Huppers GmbH und B+K Alusysteme GmbH. Abweichende Bedingungen oder mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie entweder von der Firma Udo Huppers GmbH oder der Firma B+K Alusysteme GmbH schriftlich bestätigt werden.Den von diesen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.  Der Widerspruch gilt auch für den Fall, dass für den Widerspruch eine besondere Form festgelegt ist.Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst dann, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart sind.Mit der Auftragserteilung oder –annahme gelten unsere Bedingungen als angenommen.

2. Angebote, Preise, Aufträge

Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge sind erst mit unserer schriftlichen Bestätigung mit dem Inhalt der schriftlichen Bestätigung verbindlich. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Zahlung

Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, werden 2% Skonto auf den Nettorechnungsbetrag gewährt, sofern ältere fällige Rechnungen nicht mehr offen stehen und keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bestehen mehrere Forderungen, bestimmen wir, auf welche Forderung der eingegangene Betrag zu verrechnen ist. Ein Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Minderungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Bei Zahlung nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum sind bankübliche Zinsen zu zahlen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen haben wir das Recht, auch ohne Nachfrist von allen weiteren Lieferungsverpflichtungen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, geschieht das unter dem Vorbehalt der Diskontierungsmöglichkeit bei unserer Bank. Alle Wechselkosten gehen zu Lasten des Wechselgebers. Die Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt bis zur Einlösung nicht als Zahlung.Alle Aufträge werden unter der Voraussetzung der vollen Zahlungsfähigkeit des Bestellers angenommen. Verschlechtern sich die Verhältnisse des Bestellers oder ändern sich dessen rechtliche Verhältnisse, so können wir in vollem Umfang Sicherheitsleistungen verlangen oder auch ohne vorheriges Verlangen nach Sicherheitsleistungen vom Vertrag zurücktreten oder Vorauszahlungen des gesamten Kaufpreises verlangen. Zu diesem Zeitpunkt werden alle Forderungen auch aus früheren Lieferungen sofort fällig.

4. Lieferung

Unsere Lieferungsmöglichkeit bleibt vorbehalten, ebenso das Recht auf Teillieferung. Die Lieferfristen werden möglichst eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Sie werden vom Tag der Auftragsbestätigung an gerechnet. Lieferungen und Lieferfristen gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens oder unserer Lieferanten liegen, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Verkehrsstörungen usw. Sofern diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung einwirken, verlängern sich die Lieferfristen oder berechtigen uns zum vollen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Werden Lieferungen nach technischen Angaben des Bestellers ausgeführt, so übernimmt der Besteller allein die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit dieser Zeichnungen und technischen Angaben. Uns trifft nur eine Haftung, soweit uns Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Werden Lieferungen nach Zeichnung oder sonstigen technischen Angaben des Bestellers erstellt und ergibt sich hierdurch eine Verletzung von Schutzrechten Dritter, so stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen frei.

5. Rückgaben

Die Rückgaben der von uns gelieferten Waren können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Die Rücksendung muss stets frei Haus erfolgen. Sonderanfertigungen und Fixlängen werden nicht zurückgenommen. Der Warenwert zurückgegebener Standardwaren wird abzüglich von 15% Bearbeitungskosten dem Konto gutgeschrieben. Bei Rückgabe von stranggepressten Standardprofilen, die in wieder verwendbarer eloxierter Ausführung (ATE) geliefert wurden, kann nur der Warenwert des Kaufpreises in der Ausführung Alu- natur (AU), ebenfalls unter Abzug von 15% Bearbeitungskosten, gutgeschrieben werden.

6. Gewährleistung, Schadensersatzanspruch

Wir leisten Gewähr für die vertragsgemäße Beschaffenheit der von uns gelieferten Ware. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf den Umtausch etwa fehlerhafter Stücke gegen ordnungsgemäße Ware oder auf Rückzahlung des Kaufpreises. Ausgeschlossen ist jeglicher Schadensersatzanspruch insbesondere auch für die Mangelfolgeschäden, ebenso ausgeschlossen ist unsere Haftung für Erfüllungsgehilfen. Unsere Gewährleistung erlischt, wenn uns nicht innerhalb zweier Kalenderwochen nach Auslieferung eine schriftliche Mängelanzeige per Einschreiben zugeht. Voraussetzung für jede Gewährleistung ist, dass der Besteller uns auf Anforderung die beanstandete Ware frachtfrei zustellt. Erweist sich die Beanstandung als gerechtfertigt, so werden Frachtauslagen von uns erstattet. Auch bei einer Beanstandung ist der Kaufpreis der gelieferten Ware oder Leistung grundsätzlich gemäß unserer Zahlungsbedingungen zu bezahlen.Nach Gerichtsentscheid: Ersatz, Schadensersatz oder Folgekosten maximal höchstens bis zur Höhe des ursprünglichen Warenwertes bzw. Rechnungsbetrages.

7. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt uns bis zur völligen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung oder sonstigen Rechtsgründen erwachsenen und noch erwachsenden Forderungen vorbehalten. Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vom Käufer weiterveräußert, verarbeitet oder in ein Grundstück eines Dritten derart eingebaut, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks des Dritten wird, gehen die anstelle der Ware tretenden Forderungen des Käufers gegen seine Abnehmer oder Dritte in Höhe der uns zustehenden Forderung an uns über, ohne das es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Wir sind berechtigt, die Abtretung dem Zahlungspflichtigen anzuzeigen. Ferner sind uns Unterlagen auszuhändigen bzw. Auskünfte zu erteilen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Unterbesteller erforderlich sind.Zieht der Käufer die Forderung ein, so gehen die kassierten Beträge bis zur Höhe unserer Forderung in unser Eigentum über. Der Käufer ist verpflichtet, die Beträge gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Ein vereinbartes Abtretungsverbot gemäß §399 BGB zwischen dem Käufer und einem Dritten, das unsere vorstehend aufgeführten Rechte beeinträchtigt, ist uns unverzüglich mitzuteilen. Wir können dann andere Sicherheiten oder sofortige Zahlung verlangen und die weiteren Lieferungen einstellen. Bis zur Begleichung aller Forderungen bleibt der Eigentumsvorbehalt an allen Waren bestehen, auch soweit diese bezahlt sind. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren selbstständig in Besitz zu nehmen und zur Tilgung des Kaufpreises zu verwerten.

8. Versand

Die Waren werden unfrei versandt. Jede Lieferung erfolgt auf Gefahr des Empfängers, auch bei Franko-Lieferungen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung der Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Die Versendung gilt als zu diesem Zeitpunkt erfolgt. Falls nicht schriftlich anders vereinbart, wählen wir die Art des Versandweges. Beschädigungen und Verluste der Ware auf dem Versandwege verpflichten uns nicht zum Schadensersatz.

9. Abschlüsse durch Vertreter

Alle mit Vertretern getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung entweder der Firma Udo Huppers GmbH oder der Firma B+K Alusysteme GmbH.Ebenso sind Vertreter nicht zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt, es sei denn, dass sie eine schriftliche Inkassovollmacht vorzeigen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Schermbeck, Gerichtsstand ist in allen Fällen das Amtsgericht Wesel bzw. das Landgericht Duisburg.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen der Rechtswirksamkeit ermangeln, so sollen dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll vielmehr durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt oder in eine solche wirksame Bestimmung umgedeutet werden, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.          

Stand 06/2006